Die Behinderten·konvention ist ein Gesetz für Menschen mit Behinderung.
Dieses Gesetz sagt:
Seit dem Jahr 2014 gilt die Behinderten·konvention in der Schweiz.
An dieses Gesetz sollen sich alle Menschen halten.
Auch wir halten uns an dieses Gesetz.
Hier finden Sie die Behinderten·rechts·konvention in leichter Sprache.
Die Stiftung Schürmatt arbeitet mit der Charta Prävention.
Die Charta ist ein Dokument. Das Dokument befasst sich mit der Prävention von Grenz·verletzungen. Prävention heisst handeln, bevor etwas Schlimmes passiert. Damit es nicht passiert.
Eine Grenz·verletzung ist wenn du etwas nicht möchtest. Dann sagst du Stopp. Diese Grenze darf nicht überschritten werden. Ansonsten ist es eine Grenz·verletzung.
Die Stiftung Schürmatt schaut genau hin.
Die Stiftung Schürmatt akzeptiert keine Grenz·verletzung.
Die Stiftung Schürmatt handelt sofort bei einer Grenz·verletzung.
Die Stiftung Schürmatt hat eine Meldestelle. Dort kannst du dich melden.
Dafür hat die Stiftung Schürmatt ein Konzept. Nach diesem richtet sie sich. Das Konzept beschreibt das Vorgehen. Das Konzept beschreibt Massnahmen damit es nicht zur Grenz·verletzung kommt.
Das Konzept übersetzt die Stiftung Schürmatt bald in leichte Sprache.