Zum Wohnangebot, zum betreuten und begleiteten Wohnen werden Kinder und Jugendliche zugelassen, die folgend Voraussetzungen erfüllen:
- Abklärungsbericht einer anerkannten Fachstelle (über SPD)
- Beschluss der Schulpflege
- Beschluss des Familiengerichts (bei Unterbringung im Rahmen von Kindesschutzmassnahmen)
- Beschluss des Gemeinderates (bei Berufslernenden und Kleinkindern vor Schuleintritt, wenn keine Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahme besteht)
- Alter 4 bis 18 Jahre
Zusätzliche Angebote für Kinder und Jugendliche:
Ferienangebote
Flyer Ferienangebote