MPA ist ein Verfahren, das personen- und arbeitsplatzbezogene Kriterien einer Bewerberin oder eines Bewerbers vergleicht. Die Stiftung Schürmatt hat die notwendigen Lizenzen für den Betrieb des elektronischen Portals MPA erworben.
Die Persönliche Erklärung dient der Erhebung relevanter Risiken bezüglich rechtlichen Sachverhalten, heiklen Vorkommnissen und gesundheitlichen Themen. Dieses proaktive Vorgehen dient der Erkennung und einer allfälligen Entschärfung von Herausforderungen. Mit einer geeigneten Kommunikation sollen allfällige Problempunkte rechtzeitig besprochen werden. Dies ist uns wichtig, denn als Ihre künftige Arbeitgeberin tragen wir eine Verantwortung für ihre Gesundheit und die Gesundheit unserer Klientinnen und Klienten. Die Persönliche Erklärung ist ein Bestandteil der Anstellung und muss bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages vollständig vorliegen. Ihre Aussagen in der Erklärung werden mit höchster Diskretion behandelt. Die Informationen bleiben bei den im Anstellungsverfahren direkt involvierten Personen.
Bei der Selbstbeurteilung beschreibt die Bewerberin oder der Bewerber die positiven und negativen Ausprägungen von 5 relevanten Kriterien.