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Der Bewerbunsprozess

So läuft's einwandfrei!

Du hast eine Stelle bei uns gesehen, die perfekt zu Dir passt? Nun fragst Du Dich, wie der Bewerbungsprozess abläuft und was für uns wichtig ist? Gerne beantworten wir Deine hier. 

Hier bewirbst Du Dich auf eine Stelle bei der Stiftung Schürmatt

Bitte bewerbe Dich ausschliesslich direkt über unsere Homepage (Jobs).

  • Per Post oder Email eingereichte Bewerbungen bereiten unserem HR-Team mehr Aufwand und weniger Freude
  • Bewerbungen von Stellenvermittlern nehmen wir unter  jobs@schuermatt.ch entgegen

Diese Elemente sollte Deine Bewerbung enthalten

Bitte lade Deine Unterlagen als PDF hoch (einzeln, in die dafür vorgesehenen Felder)

  • Motivationsschreiben (am besten gerichtet, an die zuständige Person, gemäss Inserat)
  • Lebenslauf
  • Arbeitszeugnisse 
  • Zertifikate und Zeugnisse
  • Foto

Du brauchst uns keine E-Mail zu senden, dass Deine Anhänge keinen Platz hatten. Komprimiere Deine Daten online. Du findest über eine Suchmaschine Gratisprogramme dafür.

So sollte Deine Bewerbung sein

  • Klar, übersichtlich und vor allem vollständig 
  • Zeige uns auf den ersten Blick, was wichtig ist
  • Zeige uns, warum ausgerechnet Du die richtige Person für die Stelle bist
  • Vermeide 08/15-Phrasen
  • Versuche bitte nicht besonders kreativ zu sein

Strafregisterauszüge

Bei einer Anstellung benötigen wir Deine beiden aktuellen Strafregisterauszüge. (Privatauszug und Sonderprivatauszug). Wieso? Das ist bei der Arbeit mit Menschen mit einer Beeinträchtigung Pflicht und aus Solidarität verlangen wir dies auch von Bewerbern in anderen Funktionen (z. B. Administration).

Falls es Dich interessiert. Hier mehr zum Hintergrund, weshalb Strafregisterauszüge angefordert werden: 

Das Parlament hatte am 16. März 2018 die Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes zur Umsetzung der Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" verabschiedet. Die neuen Gesetzesbestimmungen orientieren sich eng am Wortlaut der neuen Verfassungsbestimmung. Demnach muss das Gericht bei Verurteilungen von Erwachsenen wegen Sexualdelikten an Minderjährigen und anderen besonders schützenswerten Personen grundsätzlich zwingend ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot anordnen – und zwar unabhängig von der Höhe der Strafe. Besonders schützenswert sind Personen, die namentlich aufgrund des Alters oder einer Krankheit hilfsbedürftig sind sowie Personen, die vom Täter abhängig, zum Widerstand unfähig oder urteilsunfähig sind.


Zudem haben die Branchenverbände die Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen unterzeichnet. Darin wird in Punkt 5 gefordert, bei der Personalauswahl gründlich und achtsam vorzugehen. Dazu zählt die Einforderung der Strafregisterauszüge als Anstellungsvoraussetzung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Organisationen wie der Stiftung Schürmatt.

So sieht der Bewerbungsprozess aus

Du bewirbst Dich auf eine Stelle ohne Führungsfunktion

  • Du hast Dich über das Bewerbungsformular auf eine ausgeschriebene Stelle beworben? Sehr gut!
  • Der Erhalt Deiner Bewerbung wird unmittelbar per Mail bestätigt.
  • Anschliessend macht sich das HR-Team daran, Deine Qualifikationen auszuwerten. Wir machen dies von Hand, sprich mit Augen und Herz. So können wir sicherstellen, dass auch Menschen, welche auf den ersten Blick nicht den Anforderungen entsprechen, eine Chance erhalten.
  • Dann fällt der Entscheid über die Weiterleitung Deiner Bewerbung an die Bereichsleitung. Falls nicht, erhältst Du nun eine Absage per E-Mail.
  • Deine Bewerbung schafft es zur Bereichsleitung = Die Bewerbung wird ganz genau geprüft. Hier entscheidet sich, ob Du in die engere Wahl kannst oder nicht.
    Wenn nicht, dann bekommt das HR-Team eine E-Mail mit der Bitte, Dir eine Absage zukommen zu lassen.
    Wenn ja, dann wirst Du von der Bereichsleitung entweder telefonisch oder per Mail benachrichtigt und zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
  • Bei diesem Vorstellungsgespräch hast Du Gelegenheit, alles Wichtige zu fragen. Genauso, wie wir auch.
  • Sollte nun trotz gutem Gespräch für Dich etwas gegen eine künftige Zusammenarbeit sprechen, dann ist jetzt der Zeitpunkt, dies zu sagen. Die Bereichsleitung wird dies ebenso handhaben.
  • Wenn es nicht passen sollte, wirst Du entweder direkt am Vorstellungsgespräch informiert, oder Du erhältst in den Tagen danach einen Anruf mit Begründung für die Absage.
  • Es passt für Dich und auch für die Bereichsleitung? Dann wirst Du zu einem zweiten Vorstellungsgespräch eingeladen. Nun fülle die persönliche Erklärung (welche Du entweder direkt im Erstgespräch oder nachher per Post erhalten wirst) wahrheitsgetreu aus und schicke diese an den Leiter HR.
  • Eventuell kommt es zu einem Probetag. Dies hängt stark vom Arbeitsfeld sowie den vorhandenen Ressourcen ab.
  • Nach dem zweiten Gespräch, bei dem auch Deine neue Teamleitung anwesend sein wird, und dem allfälligen Probetag, macht sich die Bereichsleitung nochmals Gedanken und vergleicht die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten und Deine Qualifikationen. Abschliessend werden Referenzen eingeholt.
  • Jetzt fällt der Entscheid und wenn alles passt erhältst Du als auserwählte Bewerberin oder auserwählter Bewerber den Entscheid. (Falls Du nun eine Absage erhältst, dann war es knapp und Du darfst Dich gerne ein andermal für eine andere passende Stelle bewerben.)
  • Nun wird durch unser HR-Team Dein Vertrag erstellt und mit allen wichtigen Unterlagen, wie z. B. das Formular für den Sonderprivatauszug, an Dich gesendet.
  • Du unterschreibst den Vertrag und schickst diesen mit dem Sonderprivatauszug und dem Privatauszug zurück ans HRM.
  • Wir freuen uns, Dich bald bei uns im HR zum Eintrittsgespräch willkommen zu heissen und Dich persönlich kennen zu lernen.
  • Falls Du irgend eine Frage zum Bewerbungsprozess oder zur Stiftung Schürmatt hast, sind wir gerne für Dich da!

Du bewirbst Dich auf eine Stelle mit Führungsfunktion

Für das Rekrutierungsverfahren für Führungskräfte werden zwei zusätzliche Instrumente eingesetzt: Die Master Personal Analysis (MPA) und eine Selbstbeurteilung. Du ergänzt das Verfahren für den Anstellungsentscheid mit wichtigen Zusatzinformationen.

  • Aus den Bewerbungen selektionieren wir diejenigen Dossiers, welche die Anforderungen am besten erfüllen.
  • Wenn Du aus unserer Sicht zu den Kandidatinnen und Kandidaten gehörst, die den Anforderungen entsprechen, laden wir Dich zum Erstgespräch ein.
  • Nach den Erstgesprächen werden 2-3 Kandidatinnen und Kandidaten für das Zweitgespräch ausgewählt.
  • Wenn Du eine Runde weiter kommst, stellt Dir das HR-Team den Link für das MPA Portal zu. Zudem wird eine Selbstbeurteilung und die persönliche Erklärung einverlangt. Die beiden Dokumente müssen ausgefüllt an das HRM retourniert und das MPA online ausgefüllt werden.
  • Die Resultate des MPA werden durch das HR-Team ausgewertet.
  • Jede Person erhält eine mündliche und schriftliche Rückmeldung zum erstellten MPA.
  • Danach wird das Zweitgespräch durchgeführt.
  • Nach dem Zweitgespräch werden für die Bewerbungen der Endauswahl Referenzen eingeholt.
  • Die Ergebnisse aus dem Zweitgespräch, der MPA, der Selbstbeurteilung, der Persönlichen Erklärung und den Referenzauskünften sind Grundlage für den Anstellungsentscheid.
 
 

Du hast weitere Fragen zum Bewerbungsprozess? Dann melde Dich bei uns. 

Franziska Thali

Franziska Thali
Leiterin HR-Services

Stiftung Schürmatt
Schürmattstrasse 589
5732 Zetzwil
062 767 07 20
franziska.thali@schuermatt.ch

 
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