04. Aug 2021
Schürmatt Perspektiven

Lehrplan 21 an den Heilpädagogischen Schulen

Der Lehrplan 21, welcher für die ganze Deutschschweiz einheitliche Lernziele formuliert, wird mit dem Schulstart ein Jahr nach den Regelschulen auch an den Sonderschulen des Kantons eingeführt. Die Heilpädagogischen Schulen der Stiftung Schürmatt haben sich sorgfältig auf den Unterricht mit dem neuen Lehrplan vorbereitet. Die Verbindlichkeit des Lehrplans bietet allen Schülerinnen und Schülern die Chance, mit einer umfassenden, aber individuell angepassten Bildung auf ein eigenständiges Leben vorbereitet zu werden.

Ab August 2021 muss gemäss Vorgaben vom Kanton Aargau auch an den Heilpädagogischen Schulen der Unterricht auf der Basis des Lehrplans 21 erfolgen. So wird der Anspruch an eine inklusive Bildung bestmöglich erfüllt. Damit die Umsetzung zum Schulstart gelingt, wurden in der Stiftung Schürmatt im vergangenen Jahr verschiedene Einführungsveranstaltungen zum Lehrplan organisiert. Ein Knackpunkt bei der Einführung des Lehrplans 21 an Sonderschulen sind die unterschiedlichen Ansprüche, die an die individuelle Förder- und Bildungsplanung gestellt werden. Bei Kindern mit Beeinträchtigung steht vorerst die Behinderungssituation im Zentrum und damit die individuellen Möglichkeiten zur Beteiligung am Unterricht. Mit Hilfe der universell anwendbaren Klassifikation durch ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) kann ermittelt werden, welche Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit einem Kind mit Beeinträchtigung das Lernen auf seinem Niveau möglich ist. Darauf aufbauend folgt die Bildungsplanung, das heisst die Umsetzung des Bildungsauftrags gemäss Lehrplan 21. Im Zentrum steht die Befähigung zu einer eigenständigen und selbstverantworteten Lebensführung – ob die Kompetenzen, welche im Lehrplan 21 vorgesehen sind, erreicht werden können, steht an zweiter Stelle. Gemäss Christine Blum, Leiterin Geschäftsbereich Schule + Therapie, wurde dieser komplexe Sachverhalt an den Heilpädagogischen Schulen der Stiftung Schürmatt rechtzeitig erkannt und an zusätzlichen Weiterbildungsveranstaltungen mit den Lehrpersonen an konkreten Beispielen geübt.

Wir haben viel investiert, damit der Lehrplan 21 erfolgreich eingeführt werden kann.

Dem Schulstart steht nichts im Wege

Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Prozess der der Förderplanung. So wurde beispielsweise die Form und der Zeitpunkt der Zusammenarbeit mit den verschiedenen beteiligten Parteien (Eltern, Fachlehrpersonen, Therapien, externe Fachstellen usw.) neu definiert. Ein wichtiges Element der Förderplanung sind die jährlichen Standortgespräche, an welchen gemeinsam mit den Eltern und allenfalls weiteren Stellen die individuellen Förderziele der Kinder festgelegt werden. Ergänzend werden die Bildungsziele, welche gemäss Lehrplan 21 für das laufende Schuljahr im Vordergrund stehen, erörtert. Die Förder- und Bildungsziele müssen ins «Lehreroffice» übertragen werden und der Lernstand wird regelmässig festgehalten. Das «Lehreroffice» wurde in der Stiftung Schürmatt eigens für die optimale Umsetzung des Lehrplans eingeführt und steht auch den Therapeutinnen und Therapeuten als Informationsquelle zur Verfügung.

Der Schulstart 2021 ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft für alle Heilpädagogischen Schulen. Christine Blum ist überzeugt: «Wir sind gerüstet für den Start in die Umsetzung des Lehrplanes 21 und stellen uns der Herausforderung, die komplexen Vorgaben fachlich korrekt zu befolgen.»

Autorin: Christine Blum

Beitrag teilen